Wärmepumpen mit Spitzen- und Reservefunktion
In einem Heizsystem mit einer Wärmepumpe als primäre Wärmequelle wird bei einem Ausfall der Wärmepumpe eine Spitzen- und Reservefunktion in Form von Fernwärme oder einem Elektrokessel benötigt.
Die Funktion sollte so dimensioniert sein, dass sie etwa 50 % der Gesamtlast aufnehmen kann. Bei der Bemessung ist auch die Art der Tätigkeit in der Immobilie zu berücksichtigen und wie empfindlich diese Tätigkeit auf eine niedrigere Temperatur im Falle eines Ausfalls reagiert.
Denken Sie daran, eine Reihe von Funktionskontrollen der Spitzen- und Reservefunktionen durchzuführen. Prüfen Sie zum Beispiel regelmäßig, ob das Heizungsventil für die Fernwärme richtig schließt, ob der Kessel bei der eingestellten Temperatur schließt und ob der Überhitzungsschutz des Kessels funktioniert.
Wenn Sie ein Heizsystem mit Fernwärme und einer Wärmepumpe haben, ist es wichtig zu überlegen, ob die Wärmepumpe sowohl Wärme als auch Warmwasser erzeugen soll. Im Allgemeinen sind wir der Meinung, dass Fernwärme das ganze Jahr über Warmwasser erzeugen sollte und als Spitzenleistung dienen sollte, wenn die Wärmepumpe nicht in der Lage ist, zu liefern, wenn es draußen am kältesten ist.
Indem man diese Funktion der Fernwärme überlässt, stellt man die Warmwassertemperatur sicher, kann die Heizkurve der Wärmepumpe absenken und damit die Leistungsspitzen reduzieren und verringert das Risiko einer hohen Rücklauftemperatur aus dem Heizkörperkreislauf.
Weitere Vorteile einer solchen Konfiguration sind die niedrigeren Tarife für Fernwärme im Sommer. Wenn Sie die Wärmepumpe nur während der Heizperiode laufen lassen, verlängern Sie die Lebensdauer der Wärmepumpe, und die Bohrlöcher werden in den Sommermonaten wieder aufgefüllt. Wenn Sie sich für diese Konfiguration entscheiden, sollte die Umwälzpumpe in der Wärmepumpe so eingestellt werden, dass sie einmal pro Tag läuft!
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Beratung zu den Wärmepumpen in Ihrem Unternehmen benötigen!